Du hast in das deutsche Rentensystem eingezahlt. Wer bekommt eine Erstattung und wer nicht?
Nicht-EU-Bürger, die in Deutschland gearbeitet haben und jetzt außerhalb der EU leben, können ihre Rentenbeiträge nach einer 24-monatigen Wartezeit zurückfordern. Durchschnittliche Erstattung: 12.926 EUR.

“Got €16,400 back. Camilo kept me updated every step.”
James T. · Canada
Ratgeber-Pfad
Die Anspruchsprüfung in drei Schritten
Der Anspruch hängt von deinem aktuellen Wohnsitz, dem Versicherungsverlauf und deiner Versicherungssituation in Deutschland ab.
Nicht-EU-Staatsangehörigkeit und Wohnsitz außerhalb der EU
Du musst Nicht-EU-Bürger sein und aktuell außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz leben.
Die 24-Monats-Regel
Du kannst den Antrag 24 Monate nach deinem letzten Pflichtbeitrag in Deutschland stellen. Den Prozess kannst du früher starten. Eingereicht wird erst nach Ablauf der Wartezeit.
Weniger als 60 Monate Beiträge
Weniger als 60 Monate eingezahlt? Dann ist die Rentenerstattung meist der richtige Weg. Ab 60 Monaten kann eine reguläre Rente die bessere Option sein.
Häufige Fragen zum Anspruch
Wer kann eine Rentenerstattung beantragen?
Deine deutschen Rentenbeiträge kannst du dir auszahlen lassen, wenn du in Deutschland nicht mehr versicherungspflichtig bist, dich nicht freiwillig versichern darfst und seit deinem letzten Pflichtbeitrag 24 Monate vergangen sind (§ 210 SGB VI). Das trifft meist zu, wenn du keinen Pass aus der EU, dem EWR oder der Schweiz hast und außerhalb dieser Staaten lebst. Mit dem Pass eines Abkommensstaats wie der USA, Kanadas, Indiens oder der Türkei klappt die Erstattung meist nur mit weniger als 60 Beitragsmonaten; Briten, die ab 2021 in Deutschland angefangen haben, zählen als Abkommensfall, wer vorher angefangen hat, wird wie ein EU-Bürger behandelt. Deutsche, EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige und alle, die in Deutschland leben, bekommen ihre Beiträge in der Regel erst zur Regelaltersgrenze zurück, und nur mit weniger als fünf Beitragsjahren. Ein zweiter deutscher, EU-, EWR-, Schweizer oder britischer Pass sperrt die Erstattung genauso, deshalb gehört dein eigener Fall vor dem Antrag geprüft.
WeiterlesenMuss ich für eine Rentenerstattung 24 Monate warten?
In fast allen Fällen ja. Die Deutsche Rentenversicherung erstattet Beiträge erst, wenn seit deinem letzten Pflichtbeitrag 24 volle Kalendermonate vergangen sind (§ 210 Abs. 2 SGB VI), und diese Frist lässt sich nicht verkürzen. Sie beginnt mit deinem letzten versicherten Monat in Deutschland, etwa deiner letzten Gehaltsabrechnung oder deinem letzten Monat mit Arbeitslosengeld (ALG I); Ausreise und Abmeldung verschieben den Start nicht. Wirst du in dieser Zeit wieder in Deutschland versicherungspflichtig, beginnt die Frist von vorn. Lass Fundsback trotzdem schon beim Wegzug prüfen, ob dir eine Erstattung zusteht und ab wann. Dann liegt alles bereit, und der Antrag geht raus, sobald die Frist abgelaufen ist.
WeiterlesenBereit für den richtigen nächsten Schritt?
Nutze den Ratgeber zur Orientierung und gehe dann in den passenden Service oder in den Kontakt.

Unsicher, ob das auf dich zutrifft? Beantworte ein paar Fragen — Unterlagen brauchst du dafür nicht.
