Wie sollte man die 24-Monats-Regel verstehen?
Die 24 Monate spielen in vielen Fällen der Rentenerstattung eine Rolle, sollten aber immer zusammen mit Versicherungsverlauf und aktuellem Status geprüft werden.

“Got €16,400 back. Camilo kept me updated every step.”
James T. · Canada
FAQ
Muss ich für eine Rentenerstattung 24 Monate warten?
In fast allen Fällen ja. Die Deutsche Rentenversicherung erstattet Beiträge erst, wenn seit deinem letzten Pflichtbeitrag 24 volle Kalendermonate vergangen sind (§ 210 Abs. 2 SGB VI), und diese Frist lässt sich nicht verkürzen. Sie beginnt mit deinem letzten versicherten Monat in Deutschland, etwa deiner letzten Gehaltsabrechnung oder deinem letzten Monat mit Arbeitslosengeld (ALG I); Ausreise und Abmeldung verschieben den Start nicht. Wirst du in dieser Zeit wieder in Deutschland versicherungspflichtig, beginnt die Frist von vorn. Lass Fundsback trotzdem schon beim Wegzug prüfen, ob dir eine Erstattung zusteht und ab wann. Dann liegt alles bereit, und der Antrag geht raus, sobald die Frist abgelaufen ist.
Nächster Schritt
Starte mit dem klarsten nächsten Schritt für deinen Fall.
Starte mit unserer Anspruchsprüfung, wenn du deine Rentenbeiträge zurückholen möchtest, oder kontaktiere Fundsback direkt, wenn dein Fall mehr Einordnung braucht.

