Aus Deutschland abmelden, dann Rentenbeiträge zurückholen
Wenn du dich noch aus Deutschland abmelden musst, übernimmt das unser Partner deregistration.de. Danach kannst du direkt in die Rentenerstattung weitergehen.

“Got €16,400 back. Camilo kept me updated every step.”
James T. · Canada
Für wen das passt
Brauchst du noch eine Abmeldung?
Nicht jeder braucht diesen Schritt. Prüfe, welche Situation auf dich zutrifft.
Du hast dich noch nicht aus Deutschland abgemeldet
Wenn deine deutsche Meldung noch aktiv ist, nutze den Partnerpfad, um die Abmeldung zuerst zu erledigen.
Du bist unsicher, ob die Abmeldung erledigt ist
Wenn du dir nicht sicher bist, kann der Partner helfen, den Status zu prüfen und zu klären.
Abmeldung ist bereits erledigt
Wenn du dich bereits abgemeldet hast, überspringe diesen Schritt und gehe direkt zum Pension Check.
So funktioniert es
Zwei Schritte: abmelden, dann Erstattung
Abmeldung und Rentenerstattung sind getrennte Prozesse. So haengen sie zusammen.
Prüfen, ob die Abmeldung noch offen ist
Nutze den Partner, wenn die Abmeldung noch offen oder unklar ist.
Abmeldung mit deregistration.de erledigen
Unser Spezialpartner übernimmt die Abmeldung, damit du dich auf die Rentenerstattung konzentrieren kannst.
Für die Erstattung zu Fundsback zurückkehren
Wenn die Abmeldung erledigt ist, komm zurück, um den Pension Check und den Erstattungsprozess zu starten.
deregistration.de
Die Abmeldung übernimmt komplett deregistration.de, ein spezialisierter Partner. Fundsback berechnet dafür nichts. Sobald die Abmeldung erledigt ist, gehst du für die Rentenerstattung zurück zu Fundsback.
Partner öffnenHäufige Fragen zu Abmeldung und Rente
Wann sollte ich die Abmeldung erledigen?
Wenn deine deutsche Adresse noch abgemeldet werden muss, passiert dieser Schritt meist zuerst über den Partner. Danach kann der Fall, wenn passend, wieder in die Rentenerstattung mit Fundsback zurückgehen.
ExploreWas passiert mit meiner Rente, wenn ich Deutschland verlasse?
Deine Rentenbeiträge bleiben im deutschen System, auch nachdem du das Land verlässt. Je nach Staatsangehörigkeit, Beitragsmonaten und Zielland kannst du eine Erstattung beantragen, später eine reguläre Rente beziehen oder deutsche und ausländische Rentenansprüche über ein Sozialversicherungsabkommen kombinieren. Die 24-Monats-Wartefrist nach dem letzten Pflichtbeitrag gilt für Erstattungsfälle. Fundsback hilft dir zu verstehen, welche Option zu deiner Situation passt.
ExploreMuss ich mich abmelden, bevor ich eine Rentenerstattung beantrage?
Die Abmeldung ist keine formale Voraussetzung für eine Rentenerstattung, unterstützt deinen Fall aber, weil sie belegt, dass du Deutschland verlassen hast und nicht mehr einzahlst. Wenn deine deutsche Adresse noch aktiv ist, kann das im Erstattungsprozess Verwirrung stiften. Unser Partner deregistration.de kann den Abmeldungsschritt übernehmen. Danach kannst du direkt mit Fundsback in den Erstattungsprozess weitergehen.
ExploreKann ich mich aus dem Ausland aus Deutschland abmelden?
Ja, es ist möglich, sich nach der Abreise aus dem Ausland aus Deutschland abzumelden. Der Prozess erfordert in der Regel einen schriftlichen Antrag beim Bürgeramt deiner letzten deutschen Adresse, zusammen mit einem Nachweis deiner neuen Auslandsadresse. Viele Ämter akzeptieren Anträge per Post oder über einen Bevollmächtigten. Unser Partner deregistration.de ist auf die Fernabmeldung spezialisiert, damit du nicht persönlich nach Deutschland zurückkehren musst.
ExploreWie geht es weiter?
Noch nicht abgemeldet? Geh zu deregistration.de. Schon abgemeldet? Starte den Pension Check und geh direkt in den Erstattungsprozess.

