Zum Hauptinhalt springen

Rentenerstattung

Deine Rente auszahlen lassen

Hast du keine EU-Staatsangehörigkeit und lebst außerhalb der EU, holst du dir nach § 210 SGB VI die Rentenbeiträge zurück, die du selbst gezahlt hast: 9,3 % deines Bruttogehalts für jeden Monat, in dem du gearbeitet hast. Den Antrag stellst du 24 Monate nach deinem letzten Pflichtbeitrag; unsere Kunden bekommen im Schnitt 12.926 € zurück. Fundsback begleitet deinen Fall von der ersten Prüfung bis zur Auszahlung, seit 2015 und mit einem externen Anwalt.

Camilo

"Hol dir deine Rente zurück. Online und ohne Bürokratie."

Camilo Alfonso · Experte für Rentenerstattung

Deine Rente auszahlen lassen
Seit 2015 Erfahrung mit DRV-Fällen
Externer Anwalt in jedem Fall
EUR 12.926 durchschnittliche Erstattung
A
M
K
J
+
3.500+ dokumentierte Fälle

Erstattungsrechner

Wie viel könntest du zurückbekommen?

Gib ein paar Eckdaten ein und sieh direkt eine erste Schätzung. Wenn der Fall passt, führt dich die Anspruchsprüfung in den nächsten Schritt. Formel und Rechenbeispiel stehen beim Erstattungsrechner.

Erstattungsrechner

Hast du Anspruch auf Geld aus Deutschland?

Wenn du in Deutschland gearbeitet hast und heute außerhalb der EU lebst, stehen die Chancen sehr gut, dass du deine Rentenbeiträge zurückbekommen kannst.

Warum Fundsback

Was unseren Service auszeichnet

No Win, No Fee — Zahlung nur bei Erfolg
Digitaler Prozess — einfach, schnell, sicher
Im Durchschnitt nur 8 Wochen
Externer Anwalt auf jedem Fall
Kommunikation mit der DRV übernehmen wir
Lücken im Versicherungsverlauf schließen
Kompletter Prozess auf Englisch
Bürokratie ohne Umwege

Anspruch

Wer kann eine deutsche Rentenerstattung beantragen?

Die Erstattung hängt von deiner Staatsangehörigkeit, deinem aktuellen Wohnsitz und der Dauer deiner Beitragszeit ab. Hier siehst du, wie die wichtigsten Gruppen einzuordnen sind.

Nicht-Vertragsstaaten

Hier stehen die Chancen auf eine Rentenerstattung oft gut, wenn du heute außerhalb Deutschlands und der EU lebst und die sonstigen Bedingungen passen.

Vertragsstaaten

Hier wird es differenzierter. Je nach Abkommen und Versicherungszeit kann statt einer Erstattung auch ein regulärer Rentenanspruch relevanter werden.

EU / EWR / Schweiz / UK

Für diese Gruppe bleibt eine Rentenerstattung in der Regel ausgeschlossen oder stark eingeschränkt, weil die Rentenrechte im Koordinierungssystem weiterbestehen.

Deutsche Staatsangehörige

Hier ist eine Rentenerstattung normalerweise kein Standardfall. Meist geht es eher um Rentenanspruch, Sonderkonstellationen oder spätere Rentenleistungen.

Wichtig: Auch wenn du noch in der 24-Monats-Wartezeit bist, kann diese Seite dir schon zeigen, ob eine Rentenerstattung grundsätzlich relevant bleibt und ob die Anspruchsprüfung der richtige nächste Schritt ist.

Service-Ablauf

So läuft deine Rentenerstattung mit Fundsback

Deine Beiträge bekommst du mit dem Antrag V0901 zurück, den du bei der Deutschen Rentenversicherung stellst, sobald 24 Monate seit deinem letzten Pflichtbeitrag vergangen sind. Die DRV erstattet deinen eigenen Anteil von 9,3 % des Bruttogehalts und kann sich mit dem Bescheid bis zu sechs Monate Zeit lassen. Fundsback übernimmt diesen Antrag in drei Schritten.

Schritt 1

Anspruch prüfen

Wir klären zuerst, ob eine Rentenerstattung für deinen Fall möglich ist. Dabei prüfen wir Wartezeit, Wohnsitz und Versicherungsverlauf.

Schritt 2

Unterlagen vorbereiten

Fundsback sortiert die Unterlagen, schließt Lücken im Versicherungsverlauf und bereitet den Antrag vor — ohne Formularchaos.

Schritt 3

Antrag einreichen und dranbleiben

Der Antrag geht über unseren externen Anwalt an die Deutsche Rentenversicherung. Wir begleiten Rückfragen und Kommunikation bis zur Auszahlung.

4,9 von 5 Sternen

Was unsere Kunden sagen

Echte Erfahrungen von Menschen, die ihre deutschen Rentenbeiträge mit Fundsback zurückbekommen haben.

★★★★★
"Mein Fall war kompliziert, aber Fundsback hat ihn trotzdem durchgebracht, obwohl die DRV zunaechst nicht auszahlen wollte. Die Kommunikation war immer freundlich und der Prozess sehr klar."

Vadim Raikhlin

Google-Bewertung, 11.03.2025

★★★★★
"Alles lief sehr reibungslos. Ueber das Ticketsystem konnte ich den Status meines Falls verfolgen und Fragen stellen. Ich habe mein Geld in weniger als zwei Monaten mit fast keiner Buerokratie zurueckbekommen."

Daniel Klotz

Google-Bewertung, 04.02.2025

★★★★★
"Extrem professioneller Service mit grosser Transparenz und viel Vertrauen. Der gesamte Ablauf war in kurzer Zeit mit wenig Aufwand und ohne Stress abgeschlossen."

Mohd Atif

Google-Bewertung, 07.04.2025

Mehr als 250 Bewertungen auf:Google BewertungenProvenExpert

FAQ

Häufige Fragen zur Rentenerstattung

Wie bekomme ich meine deutschen Rentenbeiträge nach dem Wegzug aus Deutschland erstattet?

+

Hast du keinen EU-, EWR- oder Schweizer Pass und lebst außerhalb dieser Länder, stellst du bei der Deutschen Rentenversicherung den Antrag V0901, sobald 24 volle Kalendermonate seit deinem letzten Pflichtbeitrag vergangen sind (§ 210 SGB VI). Die DRV zahlt dir dann den Anteil zurück, den du selbst getragen hast: 9,3 % deines Bruttogehalts für jeden versicherten Monat, auf ein Konto in Deutschland oder im Ausland; der Arbeitgeberanteil bleibt in der Rentenversicherung. Zum Antrag gehören eine beglaubigte Passkopie, ein Nachweis deiner Adresse im Ausland, deine Versicherungsnummer und deine Bankverbindung, bei einem Konto außerhalb Deutschlands mit SWIFT/BIC. Bis zum Bescheid können bis zu sechs Monate vergehen. Mit einem Pass aus einem Abkommensstaat wie den USA, Kanada oder Indien klappt die Erstattung meist nur unter 60 Beitragsmonaten; prüf deinen Fall deshalb, bevor du den Antrag stellst. Fundsback reicht ihn über einen externen Anwalt für dich ein.

Wer kann eine Rentenerstattung beantragen?

+

Deine deutschen Rentenbeiträge kannst du dir auszahlen lassen, wenn du in Deutschland nicht mehr versicherungspflichtig bist, dich nicht freiwillig versichern darfst und seit deinem letzten Pflichtbeitrag 24 Monate vergangen sind (§ 210 SGB VI). Das trifft meist zu, wenn du keinen Pass aus der EU, dem EWR oder der Schweiz hast und außerhalb dieser Staaten lebst. Mit dem Pass eines Abkommensstaats wie der USA, Kanadas, Indiens oder der Türkei klappt die Erstattung meist nur mit weniger als 60 Beitragsmonaten; Briten, die ab 2021 in Deutschland angefangen haben, zählen als Abkommensfall, wer vorher angefangen hat, wird wie ein EU-Bürger behandelt. Deutsche, EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige und alle, die in Deutschland leben, bekommen ihre Beiträge in der Regel erst zur Regelaltersgrenze zurück, und nur mit weniger als fünf Beitragsjahren. Ein zweiter deutscher, EU-, EWR-, Schweizer oder britischer Pass sperrt die Erstattung genauso, deshalb gehört dein eigener Fall vor dem Antrag geprüft.

Muss ich für eine Rentenerstattung 24 Monate warten?

+

In fast allen Fällen ja. Die Deutsche Rentenversicherung erstattet Beiträge erst, wenn seit deinem letzten Pflichtbeitrag 24 volle Kalendermonate vergangen sind (§ 210 Abs. 2 SGB VI), und diese Frist lässt sich nicht verkürzen. Sie beginnt mit deinem letzten versicherten Monat in Deutschland, etwa deiner letzten Gehaltsabrechnung oder deinem letzten Monat mit Arbeitslosengeld (ALG I); Ausreise und Abmeldung verschieben den Start nicht. Wirst du in dieser Zeit wieder in Deutschland versicherungspflichtig, beginnt die Frist von vorn. Lass Fundsback trotzdem schon beim Wegzug prüfen, ob dir eine Erstattung zusteht und ab wann. Dann liegt alles bereit, und der Antrag geht raus, sobald die Frist abgelaufen ist.

Kann ich nach 5 Jahren oder 60 Monaten noch eine Rentenerstattung bekommen?

+

Ja, wenn dein Pass aus einem Land ohne Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland stammt; Staatsangehörige der meisten Abkommensstaaten verlieren die Erstattung, sobald sie 60 Beitragsmonate (fünf Jahre) erreichen. Mit 60 Monaten besteht ein Anspruch auf eine deutsche Rente. Mit ukrainischem, vietnamesischem oder emiratischem Pass etwa wählst du dann zwischen dieser Rente und der Erstattung. Mit US-amerikanischem, kanadischem oder indischem Pass tritt die Rente an die Stelle der Erstattung, und Versicherungsmonate aus deinem Heimatland können für die 60 mitzählen. Marokko und Tunesien haben Abkommen ohne diese Grenze, für Briten und EU-Bürger gelten eigene Regeln; prüf deshalb deine Länderseite, bevor du dich auf die Zahl verlässt.

Welche Unterlagen brauche ich meist für eine Rentenerstattung?

+

Wenn du deine Rentenerstattung über Fundsback holst, brauchst du nur ein gültiges Ausweisdokument. Um alles Weitere kümmern wir uns.

Wie lange dauert eine Rentenerstattung meist?

+

Die meisten Fälle sind binnen 8 Wochen abgeschlossen. Rund 90 % der Erstattungen sind nach zwei Monaten durch, manche schon nach 10 Tagen. Die genaue Dauer hängt davon ab, wie komplex dein Fall ist und wie ausgelastet die Deutsche Rentenversicherung gerade ist; gesetzlich hat sie bis zu sechs Monate Zeit für ihre Entscheidung. Wir reichen deinen Antrag vollständig ein, damit fehlende Unterlagen oder falsche Angaben ihn nicht verzögern oder zur Ablehnung führen. Den gesamten Schriftwechsel mit der Rentenversicherung übernehmen wir, damit Zeitverschiebung und langsamer Postweg dich keine Wochen kosten.

Wie funktioniert die Preislogik von Fundsback bei Rentenerstattung?

+

Rentenerstattung läuft bei Fundsback nach dem No-Win-No-Fee-Prinzip. Du zahlst nur bei erfolgreicher Auszahlung. Die Standard-Erfolgsgebühr beträgt 9,9 %, mindestens 899 EUR, maximal 2.631,58 EUR. Aktuell bietet Fundsback einen Rabatt von 5 % auf diese Gebühren: effektiv 9,405 % (Minimum 854,05 EUR, Maximum 2.500 EUR). Der externe Anwalt ist im Preis enthalten. Es gibt keine Vorabkosten oder versteckten Gebühren.

Kann ich die Rentenerstattung selbst beantragen?

+

Ja, du kannst die Erstattung selbst beantragen. Dann liegen Vorbereitung, Einreichung und der gesamte Schriftwechsel mit den deutschen Behörden bei dir. Über einen Dienst wie Fundsback läuft es ohne eigene Recherche und Vorbereitung — wir übernehmen die Unterlagen. Dein Antrag geht außerdem über einen deutschen Anwalt raus, der ihn korrekt vorbereitet, einreicht und alle Rückfragen der Rentenversicherung direkt beantwortet. Du wartest einfach auf dein Geld, statt dich um den Ablauf zu kümmern.

Wie viel Geld kann ich aus der deutschen Rente zurückbekommen?

+

Deine Erstattung beträgt 9,3 % deines monatlichen Bruttogehalts bis zur Beitragsbemessungsgrenze, multipliziert mit der Zahl der Monate, in denen du in Deutschland Rentenbeiträge gezahlt hast. Beispiel: 36 Monate mit 4.000 EUR brutto ergeben 4.000 × 9,3 % × 36 = 13.392 EUR. Die 9,3 % sind dein Arbeitnehmeranteil am Beitragssatz von 18,6 %, der seit 2018 gilt (in früheren Jahren lag der Satz etwas höher); den Arbeitgeberanteil behält die Deutsche Rentenversicherung. Minijobs und Jobs im Übergangsbereich bringen weniger zurück, weil du dort einen kleineren Anteil getragen hast, und mit einem Pass aus den meisten Abkommensstaaten bekommst du höchstens 59 Monate erstattet. Im Durchschnitt erhalten Fundsback-Kunden 12.926 EUR zurück. Der kostenlose Pension Check und unser Erstattungsrechner wenden die Formel auf deine eigenen Zahlen an.

Kostenlos starten

Bereit? Prüfe jetzt, was drin sein könnte.

Die Anspruchsprüfung dauert etwa eine Minute. Du erfährst direkt, ob eine Erstattung möglich ist und wie hoch sie ausfallen könnte.

Datenschutz-Einstellungen

Einige Dienste von Fundsback bleiben aus technischen und sicherheitsrelevanten Gründen aktiv. Weitere Dienste kannst du hier nach Kategorie freigeben oder ablehnen. Deine Auswahl kannst du jederzeit unter Einstellungen ändern.

Datenschutzerklärung
    Rente auszahlen lassen als Einmalzahlung | Fundsback