Kleine Witwenrente
In der Regel 25 % der Rente der verstorbenen Person, zeitlich begrenzt auf maximal 24 Monate. Relevant, wenn du unter 47 bist, keine Kinder erziehst und nicht erwerbsgemindert bist.
Witwenrente
Wenn dein Partner in Deutschland gearbeitet und in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann daraus ein Anspruch auf Witwenrente entstehen. Wir helfen dir, in dieser schwierigen Zeit den Überblick zu behalten und den richtigen Weg zu finden.

"Wir begleiten dich persönlich — Schritt für Schritt."
Camilo Alfonso · Dein Ansprechpartner

Dieser Service wird derzeit überarbeitet
Wir nehmen aktuell neue Witwenrenten-Fälle nur nach einer individuellen Vorprüfung an. Schreib uns, damit wir klären können, ob Fundsback für deinen Fall die richtige Unterstützung bieten kann.
Die deutsche Witwenrente (oder Witwerrente) steht Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern zu, wenn die verstorbene Person in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt hat. In manchen Fällen können auch Waisen Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen haben.
Wir wissen, dass diese Zeit schwer ist. Deshalb übernehmen wir den bürokratischen Teil vollständig — du musst keine Formulare ausfüllen, kein Deutsch sprechen und keinen Behördentermin wahrnehmen.
Leistungsarten
Nicht jede Hinterbliebenenleistung ist gleich. Welcher Typ relevant wird, hängt von Alter, Kindern, Wiederheirat und dem Versicherungsverlauf der verstorbenen Person ab.
In der Regel 25 % der Rente der verstorbenen Person, zeitlich begrenzt auf maximal 24 Monate. Relevant, wenn du unter 47 bist, keine Kinder erziehst und nicht erwerbsgemindert bist.
In der Regel 55 % der Rente der verstorbenen Person, ohne zeitliche Begrenzung. Relevant ab 47 Jahren, bei Kindererziehung oder Erwerbsminderung.
Für Kinder der verstorbenen Person — als Halbwaisenrente (ein Elternteil verstorben) oder Vollwaisenrente (beide Elternteile verstorben).
Ablauf
Erst Anspruch klären, dann Unterlagen sortieren, dann den Antrag kontrolliert auf den Weg bringen.
Wir klären zuerst, ob und welche Hinterbliebenenleistung für deinen Fall in Frage kommt. Dabei berücksichtigen wir den Versicherungsverlauf des Verstorbenen, deine persönliche Situation und mögliche Abkommen.
Wir sortieren alle notwendigen Dokumente, prüfen den Versicherungsverlauf auf Lücken und erstellen eine erste Einschätzung der voraussichtlichen Leistung.
Der Antrag geht über unseren externen Anwalt an die Deutsche Rentenversicherung. Wir begleiten Rückfragen und Kommunikation, bis der Anspruch geklärt ist.
Warum Fundsback
4,9 von 5 Sternen
Echte Erfahrungen von Menschen, die mit Fundsback Hinterbliebenenleistungen geklärt haben.
"Mein Fall war kompliziert, aber Fundsback hat ihn trotzdem durchgebracht, obwohl die DRV zunaechst nicht auszahlen wollte. Die Kommunikation war immer freundlich und der Prozess sehr klar."
Vadim Raikhlin
Google-Bewertung, 11.03.2025
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FAQ
Die deutsche Witwenrente, auch Witwerrente genannt, ist eine monatliche Hinterbliebenenleistung der Deutschen Rentenversicherung an den überlebenden Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner einer Person, die in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt hat. Es gibt zwei Formen: Die kleine Witwenrente wird bis zu 24 Monate gezahlt. Die große Witwenrente kann unter bestimmten Voraussetzungen wie Alter, Erwerbsminderung oder Kindererziehung unbefristet gezahlt werden.
Witwenrenten-Unterstützung wird relevanter, wenn dein Fall von Hinterbliebenenrente, Familienkontext und einer vorsichtigeren Anspruchsprüfung abhängt statt von einer Entscheidung über Rentenerstattung. Das Thema sollte getrennt bleiben, damit der nächste Schritt mit mehr Empathie, Kontext und Sorgfalt behandelt werden kann.
Du stellst den Antrag auf Hinterbliebenenrente bei der Deutschen Rentenversicherung. Dafür brauchst du die Versicherungsnummer der verstorbenen Person, eine Heirats- oder Partnerschaftsurkunde, die Sterbeurkunde und deine eigenen Ausweisdokumente. Aus dem Ausland läuft der Prozess häufig über die Deutsche Botschaft oder einen Rentenservice. Fundsback unterstützt dich bei Formularen, Übersetzungen und der Behördenkommunikation, damit der Prozess handhabbar bleibt.
Die meisten Fälle starten mit den wichtigsten Identitäts-, Familien- und Rentenangaben, die Fundsback für die Anspruchseinordnung braucht. Spezifischere Unterlagen können dann in der richtigen Reihenfolge nachgefordert werden, statt dich direkt am Anfang zu überladen.
Die kleine Witwenrente zahlt 25 % des Rentenanspruchs der verstorbenen Person für bis zu 24 Monate. Die große Witwenrente zahlt 55 % oder nach altem Recht 60 % und kann unbefristet laufen. Eigenes Einkommen über einem bestimmten Freibetrag wird teilweise angerechnet. Der genaue Betrag hängt vom Versicherungsverlauf der verstorbenen Person und deiner persönlichen Situation ab, weshalb meist eine individuelle Prüfung nötig ist.
Ja, deutsche Witwenrenten können grundsätzlich auch an Empfänger im Ausland gezahlt werden. Deutschland hat Sozialversicherungsabkommen mit vielen Ländern, die deinen Anspruch schützen. Die Zahlung wird in der Regel auf dein lokales Bankkonto überwiesen. Je nach Wohnsitzland und vorhandenem bilateralen Abkommen können Anpassungen gelten. Fundsback hilft, den internationalen Zahlungskontext zu klären und übernimmt die Kommunikation mit deutschen Behörden.
Ein unkomplizierter Witwenrenten-Antrag dauert typischerweise 2 bis 4 Monate von der Einreichung bis zur ersten Zahlung. Internationale Anträge können länger dauern, besonders wenn Unterlagen grenzüberschreitend geprüft oder übersetzt werden müssen. Die zeitnahe Antragstellung nach dem Todesfall ist wichtig, da die Witwenrente bis zu 12 Monate rückwirkend ab Antragsdatum gezahlt werden kann. Fundsback hilft dir, von Anfang an einen vollständigen Antrag vorzubereiten, um Verzögerungen durch fehlende Unterlagen zu vermeiden.
Wir sind für dich da
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