Kleine Witwenrente
In der Regel 25 % der Rente der verstorbenen Person, zeitlich begrenzt auf maximal 24 Monate. Relevant, wenn du die Altersgrenze noch nicht erreicht hast (bei einem Todesfall 2026: 46 Jahre und 6 Monate), keine Kinder erziehst und nicht erwerbsgemindert bist.


