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Deutsche Rentenerstattung für Südafrikaner: Anspruch ohne bilaterales Abkommen.

Südafrika und Deutschland haben kein bilaterales Sozialversicherungsabkommen. Weniger als 60 Beitragsmonate, Wohnsitz außerhalb der EU und 24 Monate Wartezeit? Dann ist der Erstattungsweg klar und unkompliziert. Durchschnittliche Erstattung über 3.500+ Fälle: 12.926 EUR.

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€12.926 SchnittDurchschnittliche Erstattung
Deutsche Rentenerstattung für Südafrikaner: Anspruch ohne bilaterales Abkommen.
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James T. · Canada

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Was zuerst geprüft werden sollte

Länderseiten helfen bei der ersten Einordnung, ersetzen aber nicht die eigentliche Anspruchsprüfung.

Zuerst geht es um Orientierung: aktueller Wohnsitz, freiwillige Beiträge, Wartezeit und Dokumente müssen zusammen betrachtet werden.

Der aktuelle Wohnsitz außerhalb Deutschlands ist der erste Blick

Der Wohnsitz ist oft der wichtigste erste Hinweis, weil er beeinflusst, welcher Weg bei der Rente überhaupt realistisch ist.

24-Monats-Regel und bisheriger Versicherungsverlauf bleiben Kern der Entscheidung

Eine Länderseite darf nicht den Eindruck erwecken, dass Nationalität oder Aufenthaltsort allein über das Ergebnis entscheiden.

Unterlagen und Auszahlung spielen in internationalen Fällen früh mit hinein

Ausweisdokumente, aktuelle Adressdaten und Bankfragen beeinflussen oft, wie reibungslos ein Fall nach der ersten Prüfung weiterläuft.

Kein bilaterales Abkommen: einfache Berechtigung für südafrikanische Fälle.

Ohne Sozialversicherungsabkommen beeinflusst die südafrikanische Rentengeschichte nicht die deutsche 60-Monats-Schwelle. Weniger als 60 Monate und Wohnsitz in Südafrika? Dann ist der Erstattungsweg nach 24 Monaten klar. Internationale Überweisungen auf südafrikanische Bankkonten in ZAR werden unterstützt. Fundsback übernimmt die gesamte Kommunikation mit der DRV.

ZA
Zur Rentenerstattung

Ein Fall, in dem nichts von außerhalb Deutschlands steckt

Südafrika steht außerhalb des Netzes an Sozialversicherungsabkommen, das Deutschland geschlossen hat, und für eine Rentenerstattung hält das den ganzen Fall klein. Nichts, was du vor Deutschland oder danach getan hast, kommt auf die Waage. Deine südafrikanische Laufbahn, die Beitragsjahre, die du vielleicht zu Hause hast, dein Pass in der Schublade: nichts davon erreicht die Akte. Über deinen Anspruch entscheidet ein kurzer Satz an Fakten aus deiner deutschen Beschäftigung allein, und die meisten davon standen an dem Tag fest, an dem dein letzter deutscher Beitrag verbucht wurde. Das ist die schlichte Wahrheit hinter einem Fall, den man dir als unkompliziert beschreibt.

Das Geld liegt unter deiner Versicherungsnummer, dort, wo dein deutscher Lohn es gelassen hat. Auf deinen alten Gehaltsabrechnungen steht der Abzug noch: 9,3% vom Brutto, einbehalten und an die Deutsche Rentenversicherung weitergereicht, und mit jeder Zahlung reiste ein gleich großer Arbeitgeberanteil mit. Nur der erste dieser beiden Beiträge findet je zu dir zurück; §210 des Sozialgesetzbuchs (SGB VI) sperrt den Arbeitgeberanteil in der Kasse, und kein Antrag bekommt ihn heraus. Die Zeit ändert nichts an dem Guthaben, und es erreicht dich in nur einer Gestalt: als eine einzige Überweisung deiner eigenen Hälfte auf ein südafrikanisches Konto.

Der Anspruch hängt an einem: wo du heute wohnst

Für einen Südafrikaner läuft die ganze Berechtigung darauf hinaus, wo du heute lebst. Die Staatsangehörigkeit zählt nicht, und weil kein Abkommen greift, zählen auch deine südafrikanischen Versicherungsjahre nicht. Übrig bleibt eine einzige Prüfung, die das deutsche System anstellt: Kann es noch freiwillige Beiträge von dir nehmen? Dieses Recht, die freiwillige Versicherung, hält die Erstattung bei den einen zurück und gibt sie bei den anderen frei. Solange das Recht dir gehört, rechnet das System damit, dich zu behalten, und hält die Auszahlung zurück. Sobald es entfällt, kannst du dir das Geld zurückholen.

Dein Wohnsitz gibt dir dieses Recht oder nimmt es dir. Von einem Zuhause in der EU oder in Großbritannien bleibt die Möglichkeit offen, weiter einzuzahlen, und solange sie offen ist, wird keine Erstattung gezahlt. Von einem Zuhause in Südafrika, weit außerhalb dieser Zone, ist sie weg, und dieses Fehlen ist es, was eine Erstattung übrig lässt. Zwei Menschen mit demselben deutschen Verlauf können auf entgegengesetzten Seiten der Linie landen, nur weil sie heute woanders wohnen; deshalb ist ein aktueller Wohnsitznachweis das Erste, wonach die Rentenversicherung fragt. Es allein entscheidet, auf welche Seite der Regel du fällst.

Sechzig deutsche Monate, für sich gezählt

Eine Schwelle bestimmt, ob die Erstattung dein einziger Weg ist oder einer von zweien: 60 Beitragsmonate, knapp fünf Jahre deutscher Arbeit, ehe das deutsche Recht überhaupt jemandem eine Rente schuldet. Weil kein Abkommen die beiden Länder verbindet, wird diese Zahl aus deinen deutschen Monaten gebildet und hört dort auf. Was du in ein südafrikanisches System eingezahlt hast, davor oder danach, kommt nie dazu, also stehen drei deutsche Jahre als drei deutsche Jahre da, so lang dein Arbeitsleben auf beiden Seiten auch lief. Die Zahl, die das klärt, steht bereits in deinem eigenen Verlauf.

Bleibst du unter 60, wird aus dem Eingezahlten nie eine deutsche Rente, und die Erstattung bleibt der einzige Rückweg. Erreichst du 60, hast du einen festen Anspruch auf eine deutsche Rente erworben, und für einen Südafrikaner beendet dieser Anspruch die Erstattung nicht; er öffnet eine Wahl zwischen beiden. Du kannst das Geld weiter nehmen, doch die Auszahlung räumt dein deutsches Versicherungskonto endgültig ab, nach §210, die künftige Rente mit ihm, im Tausch gegen die Summe jetzt. Unter fünf deutschen Jahren gibt es hier nichts zu entscheiden. Darüber lohnt es sich, beides nebeneinanderzulegen, bevor du wählst: eine einmalige Zahlung gegen eine bescheidene Rente, ab der Regelaltersgrenze Monat für Monat gezahlt.

Die Wartezeit, und was sich noch dazwischenstellt

Die Zeit stellt zwei Bedingungen, und keine davon ist der Tag deines Abflugs. Du musst Deutschland verlassen haben, und seit deinem letzten Pflichtbeitrag müssen zwei Jahre vergangen sein. Dieses zweite Datum liest sich aus deiner letzten deutschen Lohnabrechnung ab, die bei den meisten deutlich vor dem Umzug lag, sodass ein guter Teil der Frist meist schon vorbei ist, bevor dir die Frage in den Sinn kommt.

Drei feste Umstände gehen den beiden Daten vor, ganz gleich, wie diese ausfallen:

  • Dir ist bereits eine deutsche Rente bewilligt, oder sie erreicht dich Monat für Monat, dann bleibt nichts zu erstatten;
  • eine Stelle in Deutschland gehört noch dir, was dich in der Pflichtversicherung hält und im Verlauf nicht als fort erscheinen lässt;
  • du darfst weiter freiwillig einzahlen, was du von Südafrika aus nur mit einem zweiten Wohnsitz in der EU oder in Großbritannien könntest.

Steht keiner der drei im Weg, ist die Wartezeit vorbei und liegt dein Wohnsitz außerhalb der EU, dann ist das die ganze Prüfung, und du hast sie bestanden.

Der eine Teil, der auf Deutsch bleibt

Das Verfahren richtet sich nicht nach deiner Sprache. Nach §19 des Sozialgesetzbuchs (SGB X) arbeitet die Rentenverwaltung auf Deutsch und nur auf Deutsch, also sind das Formular, das du ausfüllst, die Rückfragen und der abschließende Bescheid allesamt deutsch, und weil die Rentenversicherung keine englische Fassung und kein Portal bereithält, bleibt allein der Postweg. Die Auszahlung braucht ein Konto, das Deutschland über die Grenze erreicht, wofür auf dem Formular die Zeile für SWIFT oder BIC steht; die Berechtigung braucht deinen Wegzug aus der EU, belegt auf Papier. Hast du beides früh bereit, bewegt sich ein so in sich geschlossener Fall eher am schnellen Ende, ein paar Monate von der Einreichung bis zur Auszahlung, sofern nicht ein fehlender Monat eine Runde Briefe auslöst. Die vollständige Liste steht auf dieser Seite.

Auf ein Stück dieser deutschen Post solltest du achten. Der Bescheid führt die angerechneten Beitragsmonate auf und setzt eine Widerspruchsfrist, die in Deutschland ab dem Ausstellungstag läuft. Von allem in der Akte ist diese Frist die eine Uhr, an der die langsame Auslandspost nicht knabbern darf: Ein Zeitraum, der bei den angerechneten Monaten fehlt, lässt sich nur einwenden, solange sie offen ist; danach zählt allein, was der Bescheid ausweist. Nimm dir deshalb deine alten Lohnunterlagen vor, sobald er im Kasten liegt.

Du kannst deinen Verlauf der Deutschen Rentenversicherung auch selbst vorlegen, kostenlos, und bei einem sauberen Fall tun das manche. Wo die deutsche Sprache und die deutsche Post der Teil sind, den du aus Südafrika nicht tragen willst, ist es der Teil, den wir dir abnehmen. Fundsback erledigt die Rentenerstattung seit 2015: Der Schriftwechsel mit der Deutschen Rentenversicherung läuft über uns auf Deutsch, und was dich erreicht, kommt auf Englisch, über den Browser statt über den Briefkasten. Ob du einen Anspruch hast, erfährst du kostenlos, und unser Honorar fällt erst an, wenn eine Auszahlung da ist, von der es einen Anteil nehmen kann.

Bereit, von der Länderrecherche in die eigentliche Rentenerstattung zu wechseln?

Nutze die Länderseite für die erste Einordnung und wechsle dann in die Rentenerstattung oder in den Kontakt, wenn dein Fall mehr persönliche Begleitung braucht.

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