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Deutsche Rentenerstattung für Russen: Anspruch ohne bilaterales Abkommen.

Russland und Deutschland haben kein bilaterales Sozialversicherungsabkommen. Das vereinfacht die Anspruchsprüfung: Wohnsitz außerhalb der EU und 24 Monate Wartezeit? Dann hast du in der Regel Anspruch auf eine Erstattung, unabhängig von der Länge deines deutschen Verlaufs. Internationale Überweisungen auf russische Konten können zusätzliche Verifizierung erfordern. Durchschnittliche Erstattung über 3.500+ Fälle: 12.926 EUR.

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€12.926 SchnittDurchschnittliche Erstattung
Deutsche Rentenerstattung für Russen: Anspruch ohne bilaterales Abkommen.
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Was zuerst geprüft werden sollte

Länderseiten helfen bei der ersten Einordnung, ersetzen aber nicht die eigentliche Anspruchsprüfung.

Zuerst geht es um Orientierung: aktueller Wohnsitz, freiwillige Beiträge, Wartezeit und Dokumente müssen zusammen betrachtet werden.

Der aktuelle Wohnsitz außerhalb Deutschlands ist der erste Blick

Der Wohnsitz ist oft der wichtigste erste Hinweis, weil er beeinflusst, welcher Weg bei der Rente überhaupt realistisch ist.

24-Monats-Regel und bisheriger Versicherungsverlauf bleiben Kern der Entscheidung

Eine Länderseite darf nicht den Eindruck erwecken, dass Nationalität oder Aufenthaltsort allein über das Ergebnis entscheiden.

Unterlagen und Auszahlung spielen in internationalen Fällen früh mit hinein

Ausweisdokumente, aktuelle Adressdaten und Bankfragen beeinflussen oft, wie reibungslos ein Fall nach der ersten Prüfung weiterläuft.

Kein bilaterales Abkommen: was das für russische Fälle bedeutet.

Ohne Sozialversicherungsabkommen beeinflusst die russische Rentengeschichte nicht die deutsche 60-Monats-Schwelle. Mit Wohnsitz außerhalb der EU oder des UK ist der Erstattungsweg klar; ab 60 deutschen Monaten hast du zusätzlich einen Rentenanspruch erworben, die Erstattung wird dann zur Entscheidung zwischen Auszahlung jetzt und Rente später. Internationale Überweisungen können zusätzliche Bankdaten oder ein Alternativkonto in einem unterstützten Land erfordern. Fundsback klärt das mit dir im Prozess.

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Zur Rentenerstattung

Ohne Abkommen klingt nach Nachteil. Für die Erstattung räumt es einen Schritt weg.

Russland zählt zu den Ländern, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, ein Nicht-Vertragsstaat in den Worten des Systems. Bei den meisten grenzüberschreitenden Fragen macht dieses fehlende Abkommen die Sache komplizierter; bei einer Rentenerstattung nimmt es einen Schritt aus dem Weg. Es gibt keine Koordinierung zweier Systeme zu entwirren, also steht deine deutsche Erwerbsgeschichte für sich, und dein Anspruch ruht allein auf ihr.

Von jedem Euro, der auf deinem Rentenkonto ankam, hast du fünfzig Cent beigesteuert und dein Arbeitgeber die anderen fünfzig. Eine Erstattung kann immer nur deine Hälfte zurückgeben, die 9,3%, die dir von jedem Bruttolohn abgezogen wurden; die gleich hohe Arbeitgeberhälfte bleibt per Gesetz bei der Deutschen Rentenversicherung, geregelt in §210 des Sozialgesetzbuchs (SGB VI). Dieses Guthaben verfällt nicht, und keine deutsche Behörde schreibt nach Russland, um dich daran zu erinnern.

Die Erlaubnis, an der dein Anspruch hängt: die freiwillige Versicherung

Der ganze Anspruch dreht sich um eine einzige Erlaubnis: die freiwillige Versicherung, das Recht, nach dem Ende deines Jobs aus eigener Tasche weiter in eine deutsche Rente einzuzahlen. Behältst du dieses Recht, führt dich das System als künftigen Rentner und lässt dein Geld liegen, wo es ist. Fällt es weg, gehören dir die Beiträge zurück.

Für russische Staatsbürger richtet sich dieses Recht nach dem Wohnsitz und nach nichts sonst. Wohnst du in der EU oder in Großbritannien, behältst du es, und deine Beiträge bleiben liegen, wo sie sind; von einer russischen Adresse aus, oder aus jedem anderen Land außerhalb von EU und Großbritannien, fällt das Recht weg. Erst damit steht dir überhaupt eine Erstattung offen. Deine Staatsangehörigkeit taucht in dieser Rechnung gar nicht auf. Die Rentenversicherung schaut allein darauf, wo du wohnst, denn dein Wohnsitz entscheidet, ob der freiwillige Weg dir noch offensteht.

60 Monate, 24 Monate und drei Gründe, an denen ein Antrag noch scheitert

Hinter allem steht eine Schwelle: 60 Beitragsmonate, etwa fünf Jahre Arbeit in Deutschland. Du musst nichts über Grenzen hinweg zusammenrechnen, um deine Zahl zu kennen. Ein Vertragsstaat verrechnet seine heimischen Versicherungsjahre erst mit den deutschen, bevor er weiß, auf welcher Seite der 60 er landet; du zählst deine deutschen Monate und hörst dort auf, und was du je ins russische System gezahlt hast, kommt gar nicht erst dazu. Bleibst du unter 60, hast du keinen deutschen Rentenanspruch aufgebaut, und die Erstattung ist dein einziger Anspruch. Erreichst du sie, hältst du zwei: eine Rente, die ab der deutschen Regelaltersgrenze wartet, und weiterhin die Erstattung, die russischen Staatsbürgern kein Abkommen nimmt. Der Haken: Die Auszahlung löst dein gesamtes deutsches Versicherungskonto auf, Rentenanspruch inklusive. Jenseits der 60 Monate ist sie darum eine Abwägung, kein Automatismus.

Darin steckt ein stiller Vorteil. Die 60-Monats-Linie kann sich an eine russische Akte nicht heranschleichen, über Jahre, die anderswo entstanden sind, wie es einem Amerikaner oder Kanadier passieren kann, dessen Heimatverlauf mit angerechnet wird, und bei diesen Abkommensfällen sperrt das Überschreiten die Erstattung endgültig. Wo du stehst, legen deine deutschen Monate an dem Tag fest, an dem dein letzter Beitrag verbucht wird, und die Linie ändert für dich nur die Entscheidung, nie das Recht auf den Antrag.

Das zweite Datum ist die 24-monatige Wartezeit. Sie zählt ab deinem letzten Pflichtbeitrag, dem letzten Monat, in dem die Lohnabrechnung etwas von deinem Gehalt genommen hat, und der liegt meist vor deinem Umzug, nicht danach. Von dort läuft sie von allein herunter, während du dich zu Hause neu einrichtest.

Zwei feste Daten, und dann eine kurze Liste von Menschen, die keine Erstattung erreicht, egal was die Daten sagen: wem schon eine deutsche Rente bewilligt wurde oder wer sie bereits bezieht, wessen deutscher Job nie endete und wen deshalb weiter die Pflichtversicherung führt, und wer noch frei ist, freiwillig einzuzahlen. Bist du auf keinem dieser Punkte, ist deine Anspruchsfrage geklärt. Bei russischen Antragstellern kommt die schwierigere Frage meist später, wenn das Geld den Weg zu dir finden muss.

Der Antrag, und die Auszahlungsfrage, die russische Fälle eigen macht

Der Antrag bedeutet deutsche Formulare und deutsche Antwortbriefe, verschickt und beantwortet per Post; ein englisches Formular oder einen Online-Weg bietet die Deutsche Rentenversicherung für diesen Antrag nicht. Dieser Teil sieht aus Moskau genauso aus wie von überall sonst außerhalb der EU.

Bei der Auszahlung trennen sich russische Fälle vom Rest. Auszahlen wird die Rentenversicherung nur auf ein Konto, an das sie aus Deutschland herankommt, und geht die Überweisung an eine russische Bank, kann sie zusätzliche Prüfungen auslösen, bevor das Geld durch ist. Je nach Konto ist der sauberere Weg manchmal ein internationales Konto in einem anderen Land, das die Zahlung annehmen kann. All das ändert nichts daran, ob dir das Geld zusteht; es betrifft nur den Weg, auf dem es bei dir ankommt. Klär die Kontofrage, bevor du den Antrag unterschreibst, nicht erst, wenn der Bescheid schon unterwegs ist.

Die Dauer folgt derselben Form. Die Prüfung der Rentenversicherung reicht von einigen Monaten bis deutlich über ein halbes Jahr, länger, wenn eine Lücke im Verlauf eine schriftliche Rückfrage nötig macht, und eine Auszahlung ins Ausland legt am Ende noch etwas drauf.

Du kannst das Verfahren aber auch komplett aus deinem Alltag heraushalten. Diese Rentenerstattung erledigt Fundsback seit 2015 auf Englisch und online, Auszahlungsweg inklusive, damit der deutschsprachige Schriftwechsel nicht länger an dir hängt. Der erste Anspruchs-Check kostet dich nichts, und ein Honorar entsteht nur als Anteil an einer Erstattung, die am Ende bei dir landet.

Bereit, von der Länderrecherche in die eigentliche Rentenerstattung zu wechseln?

Nutze die Länderseite für die erste Einordnung und wechsle dann in die Rentenerstattung oder in den Kontakt, wenn dein Fall mehr persönliche Begleitung braucht.

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