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Deutsche Rentenerstattung für Chinesen: was das Entsendeabkommen ändert und was nicht.

China und Deutschland haben ein Sozialversicherungsabkommen, doch es ist ein Entsendeabkommen: Es verhindert nur Doppelbeiträge während befristeter Entsendungen. Es rechnet keine Versicherungszeiten zusammen und zahlt keine Renten, also folgt deine Erstattung den normalen Regeln. Rund 9% deines Bruttogehalts gingen an die Deutsche Rentenversicherung, und wenn du heute außerhalb der EU lebst und seit deinem letzten Beitrag 24 Monate vergangen sind, kannst du sie dir wahrscheinlich zurückholen. Durchschnittliche Erstattung über 3.500+ Fälle: 12.926 EUR.

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Deutsche Rentenerstattung für Chinesen: was das Entsendeabkommen ändert und was nicht.
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Was zuerst geprüft werden sollte

Länderseiten helfen bei der ersten Einordnung, ersetzen aber nicht die eigentliche Anspruchsprüfung.

Zuerst geht es um Orientierung: aktueller Wohnsitz, freiwillige Beiträge, Wartezeit und Dokumente müssen zusammen betrachtet werden.

Der aktuelle Wohnsitz außerhalb Deutschlands ist der erste Blick

Der Wohnsitz ist oft der wichtigste erste Hinweis, weil er beeinflusst, welcher Weg bei der Rente überhaupt realistisch ist.

24-Monats-Regel und bisheriger Versicherungsverlauf bleiben Kern der Entscheidung

Eine Länderseite darf nicht den Eindruck erwecken, dass Nationalität oder Aufenthaltsort allein über das Ergebnis entscheiden.

Unterlagen und Auszahlung spielen in internationalen Fällen früh mit hinein

Ausweisdokumente, aktuelle Adressdaten und Bankfragen beeinflussen oft, wie reibungslos ein Fall nach der ersten Prüfung weiterläuft.

Das deutsch-chinesische Entsendeabkommen: real, aber ohne Wort zu deiner Erstattung.

Deutschland und China haben 2001 ein Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet, in Kraft seit 2002, doch es ist ein Entsendeabkommen: Es hält nur entsandte Beschäftigte davon ab, für bis zu 48 Monate in beide Rentensysteme zugleich einzuzahlen. Es enthält keine Zusammenrechnung von Versicherungszeiten und keine Rentenkoordinierung. Für eine Erstattung heißt das: Dein Fall läuft wie ein Fall ohne Abkommen. Nur deine deutschen Monate zählen zur 60-Monats-Schwelle, es gibt keine dauerhafte 60-Monats-Sperre, und ab 60 Monaten hast du die Wahl zwischen Erstattung und späterer deutscher Rente, statt die Erstattung zu verlieren. Es gelten die üblichen Bedingungen: Wohnsitz außerhalb der EU/UK und 24 Monate Wartezeit seit deinem letzten Pflichtbeitrag.

CN
Zur Rentenerstattung

Das Abkommen, von dem du gehört hast, und die eine Linie, die es nie überschreitet

Viele Chinesen, die in Deutschland gearbeitet haben, kommen zu dieser Frage schon mit einer Gewissheit: dass es zwischen beiden Ländern ein Sozialversicherungsabkommen gibt. Damit liegen sie richtig. Deutschland und China haben es am 12. Juli 2001 unterzeichnet, in Kraft ist es seit dem 4. April 2002. Was selten mit dieser Schlagzeile mitreist, ist, wie wenig es leistet. Es ist ein Entsendeabkommen, geschrieben für einen einzigen Fall. Wer von einem chinesischen oder deutschen Unternehmen befristet ins andere Land geschickt wird, bis zu 48 Monate lang, zahlt in ein Rentensystem statt in beide. Seine Reichweite endet sogar vor Hongkong, Macau und Taiwan, die außerhalb davon liegen.

Die Deutsche Rentenversicherung zieht die Grenze mit eigenen Worten: Das Abkommen klärt, wo Beiträge geschuldet sind, und enthält keine Regeln zum Erwerb einer Rente oder zu ihrer Auszahlung. Dieses Schweigen ist für dich der springende Punkt. Deine chinesischen Versicherungsjahre treten nie neben deine deutschen, und der Vertrag, den ein Kollege erwähnen mag, sagt zu deiner Erstattung nichts. In dieser Frage liest das deutsche Recht deinen Fall wie einen aus einem Land, mit dem es nie ein Abkommen geschlossen hat.

Was unterdessen in Deutschland liegt, ist echtes Geld auf deinen Namen. In jedem Monat mit deutschem Lohn gingen 9,3% davon als dein eigener Beitrag an den Rententräger, verbucht unter deiner Versicherungsnummer. Deinem Arbeitgeber wurde ein gleich hoher Beitrag berechnet, und der antwortet auf §210 des Sozialgesetzbuchs (SGB VI), nicht auf einen Antrag, den du stellst; eine Erstattung reicht an deine Hälfte und lässt die des Arbeitgebers dort, wo das Gesetz sie festnagelt.

Wo du wohnst, nicht welchen Pass du trägst, öffnet den Anspruch

Legst du das Abkommen beiseite, ruht deine Erstattung auf derselben Prüfung wie jeder Fall ohne Abkommen: ob du noch aus freien Stücken in das deutsche System einzahlen darfst, ein Recht namens freiwillige Versicherung. Solange es dir gehört, führt Deutschland dich als Mitglied, das noch auf seine Rente zusteuern könnte, und lässt deine Beiträge unangetastet. Fällt es weg, kannst du dieselben Beiträge abrufen.

Für einen chinesischen Staatsbürger ist der Wohnsitz das Ganze. Setz dich in der EU oder in Großbritannien fest, und das Recht bleibt offen, was die Erstattung verschließt; setz dich in China fest, weit jenseits dieser Zone, und es fällt weg, worin die Öffnung liegt, die der Anspruch braucht. Das Entsendeabkommen trägt das Recht keinen Schritt über deine Adresse hinaus, also fällt ein Pass aus Peking, Chengdu oder anderswo aus der Rechnung; der Träger stellt eine Frage, wo du jetzt lebst, und beantwortet den Anspruch daraus.

Sechzig Monate: die Marke, die das Abkommen dort lässt, wo es sie fand

Dann kommt die Zahl, die eine halb gehörte Fassung des Abkommens gern falsch versteht: 60 Beitragsmonate, der Punkt, an dem eine deutsche Rente erstmals unverfallbar wird. Wer als chinesischer Antragsteller nur weiß, dass ein Vertrag besteht, stellt ihn sich womöglich wie den amerikanischen oder indischen vor: heimische Versicherungsjahre in diese Zählung gezogen, die Erstattung zu, sobald 60 erreicht sind. Er tut weder das eine noch das andere. Keine Zusammenrechnung steht in ihm, also bringen dich nur deine deutschen Monate an die 60 heran, und ein paar deutsche Jahre bleiben ein paar deutsche Jahre, wie lange du davor oder danach in China auch gearbeitet hast.

Unter 60 Monaten entsteht keine deutsche Rente, und die Erstattung ist der eine Weg, auf dem deine eigenen Beiträge zurückkommen. Erreichst du 60, hast du einen Anspruch auf eine deutsche Rente erworben, doch für einen chinesischen Staatsbürger steht dieser Anspruch neben der Erstattung, statt sie zu streichen. Hier trennt sich dein Fall endgültig von dem eines Vertragsstaatlers. Ein Amerikaner oder Inder gibt die Erstattung mit dem Erreichen der 60 ganz auf, weil sein Abkommen die Rente unverfallbar macht und die Auszahlung dahinter versiegelt; deiner kann das nicht, weil er die Rentenfrage nie berührt hat. Jenseits der 60 Monate öffnet sich also eine Wahl: die Beiträge jetzt nehmen, und §210 schließt das Versicherungskonto samt der Rente, die daraus gekommen wäre, oder sie unangetastet lassen und ab der Regelaltersgrenze eine kleine Monatsrente beziehen. Bei weniger als fünf deutschen Jahren bleibt diese Gabelung verborgen; hast du sie überschritten, rechne nach, bevor du dich für eine der beiden entscheidest.

Die Wartezeit, die du vermutlich hinter dir hast, und die Akte, die deutsch bleibt

Ein Datum steht noch auf der Uhr: 24 Monate ab deinem letzten Pflichtbeitrag, festgelegt auf deine letzte deutsche Lohnabrechnung, nicht auf den Tag deines Rückflugs. Bei den meisten, die ein paar Jahre zurück in China sind, liegt dieser Monat lange zurück, die Wartezeit ist für die meisten also längst abgeleistet. Halten kann das Geld trotzdem alles, was dem System zeigt, dass es dich nicht verloren hat: eine deutsche Rente, die schon entschieden ist oder schon zahlt, ein nicht beendeter deutscher Job, der deine Pflichtversicherung weiterlaufen lässt, oder ein lebendes freiwilliges Recht, das ein in China lebender Antragsteller nur behielte, indem er zugleich ein Zuhause in der EU oder in Großbritannien hält. Bist du von allen dreien frei, bleibt nicht die Berechtigung, sondern der Papierkram.

Dieser Papierkram ist die Hälfte, die sperrig bleibt. Nach §19 des Sozialgesetzbuchs (SGB X) arbeitet die Rentenverwaltung nur auf Deutsch, also kommen das Formular, seine Rückfragen und der Bescheid, der es abschließt, allesamt auf Deutsch, auf Papier, per Post, ohne englische Fassung und ohne Upload-Seite. Nimm dir den Bescheid in den ersten Tagen nach seiner Ankunft vor, deine eigenen Lohnabrechnungen daneben: Er führt die angerechneten Monate auf, und ein fehlender lässt sich noch ergänzen, solange dein Widerspruchsfenster offen ist. Für einen Empfänger außerhalb Deutschlands läuft dieses Fenster drei Monate ab der Bekanntgabe des Bescheids, weiter als eine deutsche Adresse bekäme, aber längst nicht unbegrenzt. Die Auszahlung ist die leichte Seite: Ein chinesisches Konto nimmt die Überweisung, sobald dem Träger der SWIFT oder BIC vorliegt, nach dem das Formular fragt. Welche Unterlagen er sehen will, steht auf dieser Seite.

Du kamst für eine Tatsache über das Abkommen und gehst mit einer engeren: Es besteht, und es reicht deine Erstattung geradewegs an die schlichten Regeln zurück. Die prüfst du ohne Hilfe, deine Monate, deinen aktuellen Wohnsitz, das Datum deines letzten Beitrags. Für die deutschsprachige Schicht darum herum gibt es Fundsback: Seit 2015 reichen wir diese Anträge ein, beantworten die Rückfragen des Trägers und lassen keine Frist rutschen, und nichts davon landet auf Deutsch bei dir. Ob du berechtigt bist, erfährst du kostenlos, und bis die Rentenerstattung ausgezahlt ist, bleibt auch alles andere kostenlos.

Bereit, von der Länderrecherche in die eigentliche Rentenerstattung zu wechseln?

Nutze die Länderseite für die erste Einordnung und wechsle dann in die Rentenerstattung oder in den Kontakt, wenn dein Fall mehr persönliche Begleitung braucht.

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