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Deutsche Rentenerstattung für Argentinier: Anspruch und Antragstellung.

Argentinien und Deutschland haben kein bilaterales Sozialversicherungsabkommen. Weniger als 60 Beitragsmonate, Wohnsitz außerhalb der EU und 24 Monate Wartezeit? Dann ist der Erstattungsweg unkompliziert. Durchschnittliche Erstattung über 3.500+ Fälle: 12.926 EUR.

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€12.926 SchnittDurchschnittliche Erstattung
Deutsche Rentenerstattung für Argentinier: Anspruch und Antragstellung.
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James T. · Canada

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3.500+ dokumentierte Faelle

Was zuerst geprüft werden sollte

Länderseiten helfen bei der ersten Einordnung, ersetzen aber nicht die eigentliche Anspruchsprüfung.

Zuerst geht es um Orientierung: aktueller Wohnsitz, freiwillige Beiträge, Wartezeit und Dokumente müssen zusammen betrachtet werden.

Der aktuelle Wohnsitz außerhalb Deutschlands ist der erste Blick

Der Wohnsitz ist oft der wichtigste erste Hinweis, weil er beeinflusst, welcher Weg bei der Rente überhaupt realistisch ist.

24-Monats-Regel und bisheriger Versicherungsverlauf bleiben Kern der Entscheidung

Eine Länderseite darf nicht den Eindruck erwecken, dass Nationalität oder Aufenthaltsort allein über das Ergebnis entscheiden.

Unterlagen und Auszahlung spielen in internationalen Fällen früh mit hinein

Ausweisdokumente, aktuelle Adressdaten und Bankfragen beeinflussen oft, wie reibungslos ein Fall nach der ersten Prüfung weiterläuft.

Kein bilaterales Abkommen: einfache Berechtigung für argentinische Fälle.

Ohne Sozialversicherungsabkommen zählt die argentinische Rentengeschichte nicht zur deutschen 60-Monats-Schwelle. Weniger als 60 Monate und Wohnsitz in Argentinien? Dann ist eine Erstattung nach 24 Monaten möglich. Wegen der Währung bevorzugen manche Kunden den Empfang in USD oder EUR. Fundsback kann dazu beraten.

AR
Zur Rentenerstattung

Das Abkommen, über das verhandelt und das nie geschlossen wurde

Deutschland und Argentinien haben einmal Verhandlungen über ein Sozialversicherungsabkommen aufgenommen, doch geschlossen wurde bis heute keines. Damit gelten für deine deutschen Rentenbeiträge die Regeln zweier Länder, zwischen denen nichts steht. Diese Regeln lassen alles, was du in Argentinien getan hast, außerhalb des deutschen Verlaufs; Gewicht haben dort allein die Monate, die du in Deutschland versichert warst, und das behalten sie, bis du sie dir holst.

Alles, was du gezahlt hast, liegt unter deiner Versicherungsnummer und wartet auf einen Antrag, den nur du stellen kannst. Zurück kommt davon deine eigene Hälfte. Von jedem Bruttolohn gingen 9,3% als dein Beitrag an die Deutsche Rentenversicherung, und ein zweiter Beitrag derselben Höhe lief auf Rechnung deines Arbeitgebers. Deine Hälfte ist es, die eine Erstattung zurückgibt; die des Arbeitgebers bleibt in der Kasse, was §210 des Sozialgesetzbuchs (SGB VI) ein für alle Mal festlegt.

Die eine argentinische Tatsache, die den Anspruch bewegt

Geh, und ein Faden bindet dich noch an die deutsche Rente: das stehende Recht, aus freiem Willen in sie einzuzahlen, die freiwillige Versicherung. Behältst du dieses Recht, rechnet Deutschland weiter damit, dass du auf seiner Rente alt wirst, und sitzt auf dem Geld; verlierst du es, kommt dasselbe Geld frei und ist deins. Für den Bürger eines Landes ohne deutsches Abkommen hält oder kappt eine einzige Tatsache diesen Faden, und das ist dein jetziger Wohnsitz. Argentinien liegt weit außerhalb von EU und Großbritannien, ein Zuhause dort kappt den Faden, und aus dem Schnitt folgt die Erstattung. Ein Zuhause in der EU oder in Großbritannien lässt ihn heil, und solange er hält, wird nichts erstattet. Darum steht der Nachweis deines Wohnorts oben auf der Liste der Rentenversicherung: Er entscheidet die eine Frage, an der der Anspruch hängt.

Sechzig Monate, auf der deutschen Seite gezählt

Unter 60 Beitragsmonaten, ein Stück unter fünf Jahren, trägt dein deutscher Verlauf nichts als die Erstattung; ab 60 trägt er zusätzlich einen Rentenanspruch, und beide liegen nebeneinander. Weil der Vertrag, der die beiden Systeme hätte verbinden können, nie unterschrieben wurde, speist sich diese Zahl aus deinen deutschen Monaten und aus keinen anderen, und deine argentinischen Jahre bleiben ganz draußen. Bleibst du unter 60, bildet sich keine deutsche Rente, und deine eigenen Beiträge haben einen Weg nach Hause: die Erstattung.

Überschreitest du die 60, gehört dir ein Anspruch auf eine deutsche Rente. Hier trennen sich Vertragsstaatler und Argentinier: Für den Ersten beendet das Erreichen der Linie die Erstattung, für den Zweiten, ohne Abkommen im Spiel, bleibt sie neben dem Anspruch offen. Beide stehen nebeneinander, und wer eines nimmt, verabschiedet das andere. Die Erstattung zu nehmen heißt, den Verlauf hinter der Rente aufzugeben, §210 Abs. 6 löst ihn auf; aus der kleinen Monatsrente ab dem Ruhestand wird eine einzige Zahlung heute. Unter fünf Jahren taucht diese Gabelung nie auf; darüber rechne nach, bevor du nach einem der beiden greifst.

Die zwei Jahre Wartezeit, und was sie überdauert

Ein Datum muss noch eintreten, ehe etwas ausgezahlt wird: 24 Monate ab deinem letzten Pflichtbeitrag. Dieser Beitrag steht bereits datiert in deinem Verlauf, ohne Raum zum Raten, und bei jedem, der ein paar Jahre zurück in Argentinien ist, liegt er meist weit zurück. Von allen Teilen des Falls ist die Wartezeit der, der am häufigsten schon hinter dir liegt.

Trotzdem wiegen drei Umstände schwerer als der Kalender. Die Rentenversicherung führt dich weiter im System, solange sie dir schon eine deutsche Rente bewilligt hat oder eine auszahlt, solange ein nicht beendeter deutscher Job dich pflichtversichert hält, oder solange du noch freiwillig einzahlen könntest, was ein argentinischer Staatsbürger nur von einem zweiten Zuhause in der EU oder in Großbritannien aus schafft. Fehlt jeder der drei, ist deine Berechtigung keine offene Frage mehr.

Die deutschsprachige Strecke, und wo Argentinien wieder ins Spiel kommt

§19 des Sozialgesetzbuchs (SGB X) gibt der Rentenverwaltung eine einzige Arbeitssprache, und das ist Deutsch. Also kommen der Antrag, den du stellst, die Rückfragen, die er auslöst, und der Bescheid, der ihn abschließt, allesamt auf Deutsch und auf Papier, per Post statt per Upload, ohne englisches Formular und ohne Seite, auf der du eines einreichen könntest. Für jemanden, der aus Buenos Aires oder Rosario einreicht, steckt in diesem Teil die Reibung.

Argentiniens einzige Rolle liegt ganz am Ende: Dort kommt das Geld an. Die Deutsche Rentenversicherung überweist die Auszahlung, sobald sie eine internationale Route dafür hat, einen SWIFT oder BIC, und das Konto, auf dem sie landet, kann ein argentinisches sein oder ein internationales in USD oder EUR, wie es dir lieber ist. Zwischen deinem ersten deutschen Formular und dieser Überweisung liegt die eine Strecke, die echte Arbeit macht.

Diese Strecke ist seit 2015 Fundsbacks Arbeit. Den deutschen Antrag und jeden Brief der Deutschen Rentenversicherung führen wir; auf deiner Seite bleibt es bei Englisch und einem Browserfenster. Herauszufinden, wo du stehst, kostet dich nichts, und zu zahlen ist erst etwas, wenn die Rentenerstattung auf deinem Konto liegt.

Bereit, von der Länderrecherche in die eigentliche Rentenerstattung zu wechseln?

Nutze die Länderseite für die erste Einordnung und wechsle dann in die Rentenerstattung oder in den Kontakt, wenn dein Fall mehr persönliche Begleitung braucht.

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