Zählen Arbeitslosengeld-Monate für die Rentenerstattung?
Ja. Während des ALG-I-Bezugs zahlt die Agentur für Arbeit Pflichtbeiträge zur Rente für dich, und diese Monate verändern zwei Zahlen in der Erstattungsrechnung.

“Got €16,400 back. Camilo kept me updated every step.”
James T. · Canada
FAQ
Zählen Arbeitslosengeld-Monate für die Rentenerstattung?
Ja. Während du Arbeitslosengeld I beziehst, zahlt die Agentur für Arbeit Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung für dich, berechnet auf 80 % deines früheren Bruttogehalts. Daraus folgen zwei Dinge. Die Monate zählen zur 60-Monats-Grenze: Bürger von Abkommensstaaten wie den USA, Indien oder der Türkei verlieren die Erstattungsoption ab 60 Beitragsmonaten dauerhaft. Prüfe also deinen Versicherungsverlauf, bevor ein langer Leistungsbezug dich über die Schwelle schiebt. Und die 24-monatige Wartefrist beginnt erst nach deinem letzten Pflichtbeitrag, also nach dem Ende des ALG I, nicht nach dem Ende deines Jobs. Bürgergeld ist anders: Es zahlt keine Rentenbeiträge. Keiner der beiden Punkte macht den ALG-I-Bezug zum Fehler; er gehört nur in die Zeitplanung.
Nächster Schritt
Starte mit dem klarsten nächsten Schritt für deinen Fall.
Starte mit unserer Anspruchsprüfung, wenn du deine Rentenbeiträge zurückholen möchtest, oder kontaktiere Fundsback direkt, wenn dein Fall mehr Einordnung braucht.

