Nutze diese Themenseite, wenn Preistransparenz wichtig ist, bevor du tiefer in den Fall einsteigst.
Diese Seite bündelt die wichtigsten Fragen zu Preisen und Begleitung, damit klar wird, wie Fundsback Gebühren bei Rentenerstattung und anderen Rentenservices einordnet.

“Got €16,400 back. Camilo kept me updated every step.”
James T. · Canada
FAQ
Zentrale Fragen
Rentenerstattung läuft bei Fundsback nach dem No-Win-No-Fee-Prinzip. Du zahlst nur bei erfolgreicher Auszahlung. Die Standard-Erfolgsgebühr beträgt 9,9 %, mindestens 899 EUR, maximal 2.631,58 EUR. Aktuell bietet Fundsback einen Rabatt von 5 % auf diese Gebühren: effektiv 9,405 % (Minimum 854,05 EUR, Maximum 2.500 EUR). Der externe Anwalt ist im Preis enthalten. Es gibt keine Vorabkosten oder versteckten Gebühren.
Pension Assist sollte dieselbe Transparenz bei Preis- und Supportlogik wie der Weg zur Rentenerstattung bieten. Welche Gebührenlogik passt, kann weiterhin vom Serviceumfang und von der Fallkomplexität abhängen. Deshalb sollten die aktuellen Bedingungen vor dem tieferen Einstieg geklärt werden.
Ja, du kannst die Erstattung selbst beantragen. Dann liegen Vorbereitung, Einreichung und der gesamte Schriftwechsel mit den deutschen Behörden bei dir. Über einen Dienst wie Fundsback läuft es ohne eigene Recherche und Vorbereitung — wir übernehmen die Unterlagen. Dein Antrag geht außerdem über einen deutschen Anwalt raus, der ihn korrekt vorbereitet, einreicht und alle Rückfragen der Rentenversicherung direkt beantwortet. Du wartest einfach auf dein Geld, statt dich um den Ablauf zu kümmern.
Nächster Schritt
Starte mit dem klarsten nächsten Schritt für deinen Fall.
Starte mit unserer Anspruchsprüfung, wenn du deine Rentenbeiträge zurückholen möchtest, oder kontaktiere Fundsback direkt, wenn dein Fall mehr Einordnung braucht.

