Verfällt der Erstattungsanspruch, wenn du wartest?
Nein. § 210 SGB VI kennt keine Antragsfrist — auch Beiträge von vor zehn oder zwanzig Jahren bleiben erstattungsfähig. Die Zeitregeln wirken in die andere Richtung: Nach dem letzten Pflichtbeitrag gilt die 24-Monats-Wartezeit, und sobald du eine deutsche Rente beziehst, ist eine Erstattung ausgeschlossen. Was sich beim Warten ändern kann, sind Abkommensregeln und deine Staatsangehörigkeit — ein früher Check lohnt sich deshalb trotzdem.

“Got €16,400 back. Camilo kept me updated every step.”
James T. · Canada
FAQ
Gibt es eine Frist für die Rentenerstattung?
Nein — der Erstattungsanspruch nach § 210 SGB VI kennt keine Antragsfrist und verfällt nicht. Auch Beiträge, die viele Jahre zurückliegen, können noch erstattet werden. Die Zeitregeln wirken andersherum: Seit dem letzten Pflichtbeitrag müssen mindestens 24 Monate vergangen sein, und sobald du eine deutsche Rente beziehst, ist eine Erstattung nicht mehr möglich.
Nächster Schritt
Starte mit dem klarsten nächsten Schritt für deinen Fall.
Starte mit unserer Anspruchsprüfung, wenn du deine Rentenbeiträge zurückholen möchtest, oder kontaktiere Fundsback direkt, wenn dein Fall mehr Einordnung braucht.

