Zum Hauptinhalt springen

Rentenerstattung

Deine Rente zurückholen

Du hast in Deutschland gearbeitet und eingezahlt? Fundsback begleitet den kompletten Erstattungsprozess — von der ersten Prüfung bis zur Auszahlung auf dein Konto. Seit 2015, mit externer anwaltlicher Begleitung und einem digitalen Ablauf auf Englisch.

Camilo

"Hol dir deine Rente zurück. Online und ohne Bürokratie."

Camilo Alfonso · Experte für Rentenerstattung

Deine Rente zurückholen
Seit 2015 Erfahrung mit DRV-Faellen
Externer Anwalt in jedem Fall
EUR 12.926 durchschnittliche Erstattung
A
M
K
J
+
3.500+ dokumentierte Faelle

Erstattungsrechner

Wie viel könntest du zurückbekommen?

Gib ein paar Eckdaten ein und sieh direkt eine erste Schätzung. Wenn der Fall passt, führt dich die Anspruchsprüfung in den nächsten Schritt.

Erstattungsrechner

Hast du Anspruch auf Geld aus Deutschland?

Wenn du in Deutschland gearbeitet hast und heute außerhalb der EU lebst, stehen die Chancen sehr gut, dass du deine Rentenbeiträge zurückbekommen kannst.

Warum Fundsback

Was unseren Service auszeichnet

No Win, No Fee — Zahlung nur bei Erfolg
Digitaler Prozess — einfach, schnell, sicher
Im Durchschnitt nur 8 Wochen
Externer Anwalt auf jedem Fall
Kommunikation mit der DRV übernehmen wir
Lücken im Versicherungsverlauf schließen
Kompletter Prozess auf Englisch
Bürokratie ohne Umwege

Anspruch

Wer kann eine deutsche Rentenerstattung beantragen?

Die Erstattung hängt von deiner Staatsangehörigkeit, deinem aktuellen Wohnsitz und der Dauer deiner Beitragszeit ab. Hier siehst du, wie die wichtigsten Gruppen einzuordnen sind.

Nicht-Vertragsstaaten

Hier stehen die Chancen auf eine Rentenerstattung oft gut, wenn du heute außerhalb Deutschlands und der EU lebst und die sonstigen Bedingungen passen.

Vertragsstaaten

Hier wird es differenzierter. Je nach Abkommen und Versicherungszeit kann statt einer Erstattung auch ein regulärer Rentenanspruch relevanter werden.

EU / EWR / Schweiz / UK

Für diese Gruppe bleibt eine Rentenerstattung in der Regel ausgeschlossen oder stark eingeschränkt, weil die Rentenrechte im Koordinierungssystem weiterbestehen.

Deutsche Staatsangehörige

Hier ist eine Rentenerstattung normalerweise kein Standardfall. Meist geht es eher um Rentenanspruch, Sonderkonstellationen oder spätere Rentenleistungen.

Wichtig: Auch wenn du noch in der 24-Monats-Wartezeit bist, kann diese Seite dir schon zeigen, ob eine Rentenerstattung grundsätzlich relevant bleibt und ob die Anspruchsprüfung der richtige nächste Schritt ist.

Service-Ablauf

So läuft deine Rentenerstattung mit Fundsback

Drei Schritte, ein klarer Ablauf — von der Prüfung bis zur Auszahlung.

Schritt 1

Anspruch prüfen

Wir klären zuerst, ob eine Rentenerstattung für deinen Fall möglich ist. Dabei prüfen wir Wartezeit, Wohnsitz und Versicherungsverlauf.

Schritt 2

Unterlagen vorbereiten

Fundsback sortiert die Unterlagen, schließt Lücken im Versicherungsverlauf und bereitet den Antrag vor — ohne Formularchaos.

Schritt 3

Antrag einreichen und dranbleiben

Der Antrag geht über unseren externen Anwalt an die Deutsche Rentenversicherung. Wir begleiten Rückfragen und Kommunikation bis zur Auszahlung.

4,9 von 5 Sternen

Was unsere Kunden sagen

Echte Erfahrungen von Menschen, die ihre deutschen Rentenbeiträge mit Fundsback zurückbekommen haben.

★★★★★
"Mein Fall war kompliziert, aber Fundsback hat ihn trotzdem durchgebracht, obwohl die DRV zunaechst nicht auszahlen wollte. Die Kommunikation war immer freundlich und der Prozess sehr klar."

Vadim Raikhlin

Google-Bewertung, 11.03.2025

★★★★★
"Alles lief sehr reibungslos. Ueber das Ticketsystem konnte ich den Status meines Falls verfolgen und Fragen stellen. Ich habe mein Geld in weniger als zwei Monaten mit fast keiner Buerokratie zurueckbekommen."

Daniel Klotz

Google-Bewertung, 04.02.2025

★★★★★
"Extrem professioneller Service mit grosser Transparenz und viel Vertrauen. Der gesamte Ablauf war in kurzer Zeit mit wenig Aufwand und ohne Stress abgeschlossen."

Mohd Atif

Google-Bewertung, 07.04.2025

Mehr als 250 Bewertungen auf:Google BewertungenProvenExpert

FAQ

Häufige Fragen zur Rentenerstattung

Wer kann eine Rentenerstattung beantragen?

+

Die Rentenerstattung ist meist für Personen relevant, die in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben, heute nicht in eine reguläre Rente fallen und prüfen wollen, ob die Auszahlung der Beiträge sinnvoller ist als ein späterer Rentenbezug.

Muss ich für eine Rentenerstattung 24 Monate warten?

+

In vielen Fällen der Rentenerstattung gehört der Abstand von 24 Monaten nach dem letzten Pflichtbeitrag dazu. Ob das in deinem Fall genauso greift, hängt aber weiterhin vom Versicherungsverlauf und davon ab, ob ein anderer Weg näherliegt.

Kann ich nach 5 Jahren oder 60 Monaten noch eine Rentenerstattung bekommen?

+

Fünf Jahre oder 60 Monate beantworten die Frage nach einer Rentenerstattung nicht automatisch allein. Sie gehören zur Berechtigungslogik zusammen mit Nationalität, aktuellem Wohnsitz und der allgemeinen Rentensituation und sollten deshalb vor einer vorschnellen Absage oder Zusage geprüft werden.

Welche Unterlagen brauche ich meist für eine Rentenerstattung?

+

Meist braucht es zuerst Identitätsdaten, Angaben zum Versicherungsverlauf und den aktuellen Wohn- oder Austrittskontext. Die erste Prüfung sollte diese Grundlagen zuerst klären und weitere Unterlagen nur dann anfordern, wenn sie wirklich gebraucht werden.

Wie lange dauert eine Rentenerstattung meist?

+

Die Dauer hängt von Versicherungsverlauf, Dokumentenstand und der Bearbeitung durch die Behörden ab. Der erste Schritt sollte zuerst klären, ob eine Rentenerstattung realistisch ist, bevor feste Zeitrahmen genannt werden.

Wie funktioniert die Preislogik von Fundsback bei Rentenerstattung?

+

Rentenerstattung läuft bei Fundsback nach dem No-Win-No-Fee-Prinzip. Du zahlst nur bei erfolgreicher Auszahlung. Die Standard-Erfolgsgebühr beträgt 9,9 %, mindestens 899 EUR, maximal 2.899 EUR. Aktuell bietet Fundsback einen Rabatt von 5 % auf diese Gebühren: effektiv 9,405 % (Minimum 854,05 EUR, Maximum 2.754,05 EUR). Der externe Anwalt ist im Preis enthalten. Es gibt keine Vorabkosten oder versteckten Gebühren.

Kann ich die Rentenerstattung selbst beantragen?

+

Du kannst versuchen, den Prozess zur Rentenerstattung selbst zu gehen. Viele entscheiden sich trotzdem für Begleitung, um Dokumentenfehler, Sprachbarrieren und Rückfragen von Behörden aus dem Ausland sauberer zu handhaben. Der Mehrwert ist meist ein klarerer Ablauf, externe rechtliche Unterstützung bei Bedarf und weniger Bürokratie, nicht das Versprechen, dass jeder Fall einfach wird.

Kann ich bei Wegzug aus Deutschland eine Rentenerstattung beantragen?

+

Ja, in vielen Fällen. Wenn du als Nicht-EU-Bürger in Deutschland gearbeitet und in die Rentenversicherung eingezahlt hast, kannst du dir deine Beiträge nach dem Wegzug erstatten lassen. Entscheidend sind deine Staatsangehörigkeit, dein aktuelles Wohnsitzland und die Zahl deiner Beitragsmonate. In der Regel gilt eine Wartezeit von 24 Monaten nach dem letzten Pflichtbeitrag. Fundsback prüft deinen Anspruch kostenlos.

Wie viel Geld kann ich aus der deutschen Rente zurückbekommen?

+

Der Erstattungsbetrag hängt davon ab, wie lange du in Deutschland gearbeitet hast und wie viel du verdient hast. Erstattet wird nur dein Arbeitnehmeranteil, also etwa die Hälfte der eingezahlten Beiträge. Im Durchschnitt erhalten Fundsback-Kunden 12.926 EUR zurück. Der kostenlose Pension Check und unser Erstattungsrechner geben dir eine erste Schätzung für deinen Fall.

Was ist, wenn ich nach der Arbeit in Deutschland umgezogen bin?

+

Dein aktuelles Wohnsitzland ist einer der wichtigsten Faktoren für die Erstattungsberechtigung, nicht der Ort, an dem du während der Arbeit in Deutschland gelebt hast. Wenn du jetzt außerhalb der EU in einem Nicht-Vertragsstaat lebst, stehen die Chancen auf eine Erstattung oft am besten. Bist du in einen Vertragsstaat oder zurück in die EU gezogen, wird es komplizierter. Fundsback prüft die genaue Passung für deinen aktuellen Wohnsitz.

Gibt es besondere Voraussetzungen für eine Rentenerstattung?

+

Die wichtigsten Voraussetzungen: Du hast in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt, lebst aktuell außerhalb der EU (oder in einem Land ohne bilaterales Rentenabkommen), und seit deinem letzten Pflichtbeitrag sind mindestens 24 Monate vergangen. Deine Beitragsmonate zählen zusammen mit deiner Staatsangehörigkeit: Ab 60 Monaten sperrt nur ein Sozialversicherungsabkommen die Erstattung dauerhaft; ohne Abkommen behältst du die Wahl zwischen Rentenanspruch und Erstattung. EU-Bürger sind grundsätzlich ausgeschlossen. Fundsback prüft all diese Punkte im kostenlosen Pension Check.

Kostenlos starten

Bereit? Prüfe jetzt, was drin sein könnte.

Die Anspruchsprüfung dauert etwa eine Minute. Du erfährst direkt, ob eine Erstattung möglich ist und wie hoch sie ausfallen könnte.

Datenschutz-Einstellungen

Einige Dienste von Fundsback bleiben aus technischen und sicherheitsrelevanten Gründen aktiv. Weitere Dienste kannst du hier nach Kategorie freigeben oder ablehnen. Deine Auswahl kannst du jederzeit unter Einstellungen ändern.

Datenschutzerklärung